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Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer

Von Intercom verkaufte Dienstleistungen können örtlichen Steuern unterliegen.

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Verfasst von Dan Griggs

Intercom ist verpflichtet, die nach örtlichem Recht anfallenden Steuern zu erheben. Je nach Firmenadresse können von Intercom verkaufte Dienstleistungen steuerpflichtig sein.

Ihre Firmenadresse ist der physische Standort des Hauptsitzes Ihres Unternehmens.

Ihre Rechnungsadresse ist die Adresse, unter der die dem Arbeitsbereich zugeordnete Kreditkarte registriert ist.

Die beiden Adressen könnten identisch sein, aber in vielen Fällen unterscheiden sie sich. Die korrekte Firmenadresse hilft uns, Ihre Rechnungen korrekt auszustellen und Zahlungen ordnungsgemäß zu verarbeiten.

Die Grundlagen

  • Ihre Firmenadresse wird verwendet, um gegebenenfalls den richtigen Steuersatz zu ermitteln.

  • Auf unserer Website angezeigte Preise verstehen sich ohne Steuern.

  • Abrechnungsbeauftragte oder Personen mit entsprechender Berechtigung können Firmenadressendetails prüfen und aktualisieren.


U.S.-Sales-Tax (Verkaufssteuer in den USA)

Kunden in den USA können staatlichen und lokalen Verkaufssteuern unterliegen. Ihre Firmenadresse bestimmt, ob Ihr Abonnement steuerpflichtig ist und welche staatlichen und lokalen Steuersätze gelten. Verkaufssteuer wird als Posten auf Ihrer Rechnung aufgeführt.

Wo Verkaufssteuer erhoben wird

  • Alaska

  • Arizona

  • Chicago, Illinois

  • Colorado

  • Connecticut

  • District of Columbia

  • Hawaii

  • Iowa

  • Kentucky

  • Louisiana

  • Maryland

  • Massachusetts

  • New York

  • Ohio

  • Pennsylvania

  • Rhode Island

  • South Carolina

  • Tennessee

  • Texas

  • Utah

  • Vermont

  • Washington

Diese Liste zeigt die Verwaltungsgebiete, in denen der Verkauf von Intercom-Lösungen derzeit steuerpflichtig ist. Staatliche und lokale Steuergesetze ändern sich jedoch ständig; daher kann sich diese Liste ändern.

Eine Befreiung beantragen

Wenn Ihr Unternehmen steuerbefreit ist, kontaktieren Sie bitte das Intercom Accounts Receivable Team, um Ihre Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung vorzulegen. Sie erreichen das Team per E-Mail unter accountsreceivable@intercom.io oder über den In-App-Messenger in Ihrem Intercom-Arbeitsbereich (und geben Sie an, dass Sie Hilfe bei einer Umsatzsteuerbefreiung benötigen).


Alle anderen Länder – MwSt., GST usw.

Für alle anderen Kunden können Ihre Käufe von Intercom-Produkten eine Verpflichtung für Sie und/oder Intercom zur Erhebung und Meldung etwaiger anfallender Steuern in Ihrem Land gemäß den örtlichen Steuergesetzen begründen.

Intercom R&D Unlimited Company erhebt als Verkäufer von Intercom-Produkten derzeit Transaktionssteuern in folgenden Verwaltungsgebieten:

  • Australien

  • Kanada

  • Europäische Union

  • Malaysia

  • Neuseeland

  • Nigeria

  • Schweiz

Hinweis: Intercom R&D Unlimited Company erhebt in Vereinigtem Königreich keine Transaktionssteuern.

Steuer-ID eingeben

In den meisten Steuergebieten (außer British Columbia & Saskatchewan in Kanada, Malaysia, Nigeria und Schweiz) ist Intercom nicht verpflichtet, lokale Steuern bei Geschäftstransaktionen (B2B) zu erheben. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Steuer-ID übermitteln, damit wir unsere Leistungen an Sie steuerlich als B2B-Transaktion einordnen können. Falls eine lokale Steuer erhoben wird, weil Sie Ihre Steuer-ID nicht rechtzeitig übermittelt haben oder die angegebene ID die Validierungsprüfung nicht besteht, können wir keine Rückerstattungen oder Gutschriften für die berechneten Steuern ausstellen.

Sie können Ihre Steuer-ID unter Einstellungen > Abonnement > Abrechnung > Zahlungsdetails hinzufügen oder ändern, indem Sie auf Steuer-ID hinzufügen. klicken. Sie müssen zuerst Ihre Firmenadresse eingeben, um eine Steuer-ID übermitteln zu können.

Akzeptiertes Steuer-ID-Format

  • Australien – Australian Business Number „12345678912“

  • Kanada – Bundes-GST/HST-Nummer „123456789RT0001“

  • Malaysia – Malaysian SST-Nummer „A12-3456-78912345“

  • Neuseeland – Neuseeland-GST-Nummer „123456789“

  • Nigeria – Nigerianische VAT-Nummer „12345678-1234“

  • Südafrika – Südafrikanische VAT-Nummer „4123456789“

  • Schweiz – Schweizer Mehrwertsteuernummer „CHE-123.456.789 MWST

Validierung von USt-IdNrn. in der Europäischen Union

Für Kunden in der Europäischen Union muss Ihre Umsatzsteuer-ID gültig und über das VIES VAT Number Validation tool verifizierbar sein. Wenn VIES einen ungültigen Status zurückgibt, bedeutet dies, dass die Umsatzsteuer-ID nicht in der jeweiligen nationalen Datenbank registriert ist und in unserem System nicht akzeptiert wird. In diesem Fall müssen Sie die zuständigen Steuerbehörden zur Korrektur oder Klärung kontaktieren.

Dieses Tool ist die offizielle EU-Ressource der Europäischen Kommission und das System, das wir zur Validierung aller Umsatzsteuer-IDs verwenden. Leider können wir die Ergebnisse nicht außer Kraft setzen.

Bitte beachten Sie, dass einige EU-Mitgliedstaaten interne Steuernummern ausstellen, die sie ebenfalls als Umsatzsteuer-IDs bezeichnen. Diese internen Nummern werden häufig nicht von VIES erkannt und können daher nicht verwendet werden. Erforderlich ist hier eine grenzüberschreitende Umsatzsteuer-ID. Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir, Ihren Steuerberater zu konsultieren, um die korrekten Umsatzsteuerregistrierungsdaten zu erhalten.

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